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Löschung von Bewegungsdaten nach Beendigung der Dienstleistung

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Automatischer Prozess zur Löschung von Daten nach einer Kündigung

Die Löschung aller im Rahmen der erbrachten Dienstleistung gespeicherten Daten erfolgt i. d. R. unverzüglich, spätestens jedoch 35 Tage nach Beendigung der Dienstleistung, insofern der Gesetzgeber keine längere Aufbewahrungsfrist für einzelne Daten vorschreibt. Das gilt sowohl für vom Kunden selbst erzeugte bzw. gespeicherte Daten, wie z. Bsp. Virtuelle Maschinen und deren Datenspeicher (VMDK), auf NAS oder Object Storage gespeicherte Daten, Datensicherungen und sonstige Kundendaten, als auch für durch die managedhosting.de GmbH zur Erbringung der Dienstleistung gespeicherte Daten, z. Bsp. Abrechnungsdaten.

Den Vorgaben des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) der managedhosting.de GmbH entsprechend, bleibt auch nach einer Kündigung sichergestellt, dass kein fremder Dritter Zugriff auf die Daten erhält. Es erfolgt keine individuelle Auskunft über die jeweils angewendeten Löschverfahren. Über die Hinweise in der Kündigungsbestätigung hinaus erfolgt keine weitere Bestätigung der Löschung.

Die Löschung von Daten durch die managedhosting.de GmbH stellt keinen Ersatz für durch den Kunden sicherzustellende Verfahren und Sorgfaltspflichten dar. Der Kunde bleibt vertantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO und trägt selbst dafür Sorge, das Daten mit aus Kundensicht entsprechendem Schutzbedarf vor Rückgabe von gekündigten bzw. nicht mehr benötigten Ressourcen sicher gelöscht werden. Das kann z. Bsp. durch Löschen und anschließendes überschreiben der Datenbereiche mit zufälligen Daten geschehen.

Insofern vorher keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, besteht nach Beendigung der Dienstleistung - gleich aus welchem Grunde - kein Anspruch auf nachträgliche Verfügbarkeit oder Wiederherstellbarkeit von Kundendaten, VMs, Datensicherungen, Datenbanken, Postfächern, Logfiles etc.

Wann muss man als Kunde aktiv werden

Eine Bereitstellung von Sicherheitskopien, VMs oder anderen Kundendaten zur weiteren Verwendung durch den Kunden nach Beendigung der Dienstleistung muss vom Kunden rechtzeitig, d.h. mindestens 5 Werktage vor Beendigung der Dienstleistung schriftlich beauftragt werden.

Gibt es besondere Schutzbedarfe oder Anforderungen an die Löschung, so muss dies vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Reicht das oben genannte Verfahren zur Löschung nicht aus, muss dies bereits bei der Planung der zur Verfügung gestellten Infrastrukturkomponenten berücksichtigt werden.

Wenn Sie nach Beendigung der Dienstleistung einen Nachweis über die Löschung von Daten benötigen, so muss dies vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Auch dies muss bereits bei der Planung der zur Verfügung gestellten Infrastrukturkomponenten berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema Informationssicherheit finden Sie unter https://www.managedhosting.de/it-sicherheit/


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