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Leistungsumfang und Beauftragung von Supportleistungen

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Dieser Artikel beschreibt verbindlich, welche Leistungen im Rahmen eines aktiven Managed Service Pakets ohne gesonderte Berechnung enthalten sind und welche Leistungen kostenpflichtig sind. Er erläutert zusätzlich die vertragliche Regelung zur Beauftragung über das Helpdesk Ticketsystem.

Der Artikel fasst die Regelungen aus AGB, SLA und MSP zusammen und ist als Ergänzung zu den bestehenden Wissensdatenbankartikeln zu verstehen:

Grundprinzip

Der Leistungsumfang ist in den Vertragsunterlagen abschließend beschrieben. Was als Inklusivleistung des Managed Service Pakets aufgeführt ist, ist enthalten. Jede darüber hinausgehende Leistung ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.

Maßgebliche Vertragsgrundlagen:

  • AGB der axilaris GmbH für Leistungen der Marke managedhosting.de
  • Service Level Agreement (SLA), insbesondere Abschnitt 12
  • Managed Service Pakete (MSP), insbesondere Abschnitte 3, 4 und 6

Inklusivleistungen im Managed Service Paket

Folgende Leistungen sind im Grundpreis des MSP enthalten und werden nicht gesondert berechnet:

Bei der Bereitstellung der Infrastruktur:

  • Einsatzbereit installiertes und konfiguriertes Betriebssystem
  • Einsatzbereit installierte Middleware, sofern beauftragt
  • Netzwerkkonfiguration
  • Regelmäßige Logfileanalyse und Systemüberprüfung
  • Installation von Zertifikaten
  • Einrichtung der Datensicherung in Abstimmung mit dem Kunden

Im laufenden Betrieb:

  • Laufende Überwachung der VM (Monitoring)
  • Bereitstellung von Verlaufsdaten in grafischer Form
  • Alarmierung per E-Mail oder SMS (CPU Load, RAM, Filesystem Auslastung, Host Down)
  • Erneuerung von Zertifikaten
  • Durchführung der Datensicherung in Abstimmung mit dem Kunden
  • Durchführung von Backup Restores, sofern ein Backup beauftragt ist
  • Durchführung von Updates und Patchinstallation im Kundenauftrag
  • Maßnahmen zum Erhalt der Betriebssicherheit bei aktiver Alarmierung

Zusätzlich mit Managed Service Paket Advanced:

  • Aktives Patch Management
  • Automatische Betriebssystem und Middleware Updates
  • Aktive Überwachung des Update Status
  • Zweistufige Update Prozedur in Test und Produktivumgebung, sofern ein geeignetes Testsystem betrieben wird

Die vollständige Beschreibung findet sich unter https://helpdesk.managedhosting.de/de/knowledgebase/article/managed-service-paket sowie in MSP Abschnitt 3.

Kostenpflichtige Leistungen

Alle Leistungen, die nicht im Abschnitt Inklusivleistungen aufgeführt sind, gelten als optionale Leistungen im Sinne des MSP Abschnitt 4. Sie werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.

Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschliesslich:

  • Fehlerkorrekturen in kundenseitig durchgeführten Konfigurationsänderungen
  • DDoS Mitigation und DDoS Prevention
  • Sicherheitsüberprüfungen
  • Maßnahmen zur Beseitigung der Folgen von Schadsoftware
  • Installation individueller Anwendersoftware, auch bei der Erstbereitstellung
  • Installation spezieller Software außerhalb der Standard Repositories
  • Konfigurationsänderungen nach der Erstbereitstellung
  • Proaktives Capacity Management
  • Überprüfung der Eignung der beauftragten Leistung für einen bestimmten Anwendungszweck
  • Beratungsleistungen außerhalb der konkreten Inklusivleistungen
  • Wiederherstellung nach kundenseitig verursachten Störungen

Die vollständige Abgrenzung findet sich in MSP Abschnitt 6.

Beauftragung über das Ticketsystem

Jede Anfrage über das Helpdesk Ticketsystem, per E-Mail oder telefonisch gilt vertraglich als erteilter Auftrag. Diese Regelung ist in MSP Abschnitt 4 wörtlich festgehalten:

Eröffnet der Kunde einen Support Request über das Helpdesk Ticketsystem, per E-Mail oder telefonisch, so gilt das implizit als erteilter Auftrag, ohne dass der Kunde darauf seitens der axilaris GmbH gesondert hingewiesen wird.

Telefonisch oder per E-Mail eintreffende Anfragen werden im Ticketsystem dokumentiert und weiterbearbeitet. Die Zeiterfassung der durchgeführten Arbeiten liegt der jeweiligen Abrechnung bei und kann jederzeit über das Support Portal eingesehen werden.

Eine gesonderte Hinweispflicht auf die Kostenpflicht einer angefragten Leistung besteht nicht. Die Regelung dient der Einhaltung der vereinbarten SLA Reaktionszeiten und einer zügigen Bearbeitung im Tagesgeschäft.

Steuerung auf Kundenseite

Der Kunde hat die Möglichkeit, den Kreis der zur Beauftragung von Zusatzleistungen berechtigten Personen zu kontrollieren und zu begrenzen. Hierzu sind weisungsberechtigte Ansprechpartner gemäß SLA Abschnitt 10 schriftlich zu benennen. Nur diese Personen sind berechtigt, Informationen zu erhalten und Änderungen an Dienstleistungen anzuweisen.

Empfohlenes Vorgehen für die interne Steuerung im Kundenunternehmen:

  • Schriftliche Benennung der weisungsberechtigten Personen gegenüber dem Account Manager
  • Interne Anweisung an Mitarbeiter, im Bedarfsfall vor Ticketeröffnung eine Aufwandsschätzung oder ein Budgetlimit anzufragen
  • Nutzung der Wissensdatenbank unter helpdesk.managedhosting.de für Standardfragen vor Eröffnung eines Tickets

Eine Aufwandsschätzung wird auf ausdrückliche Anfrage gern erstellt. Sie ist nicht Bestandteil des Standardablaufs.

Minor Changes und Major Changes

Das SLA unterscheidet in Abschnitt 12 zwischen Minor Changes und Major Changes:

  • Minor Changes werden direkt per Ticketsystem oder E-Mail an das NOC gerichtet. Die Bearbeitung erfolgt nach Aufwand zum gültigen Stundensatz. Eine Auskunft zur Umsetzung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Stunden, spätestens am nächsten Werktag bis 12:00 Uhr.
  • Major Changes sind ausschließlich an den zuständigen Account Manager zu richten. Dieser erstellt ein entsprechendes Angebot. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden zu den in der Preisliste ausgewiesenen Stundensätzen zuzüglich eventuell anfallender Materialkosten.

Störungsmeldungen

Störungsmeldungen sind von den oben beschriebenen Supportleistungen abzugrenzen. Eine qualifizierte Störung im Sinne des SLA Abschnitt 2 ist ein länger als 10 Minuten andauernder Zustand, der die Geschäftstätigkeit des Kunden beeinträchtigt und nicht durch den Kunden verursacht wurde.

Die Entstörung im Rahmen der vereinbarten SLA Kategorie erfolgt ohne gesonderte Berechnung. Liegt die Ursache einer gemeldeten Störung jedoch nachweislich im Verantwortungsbereich des Kunden, etwa durch eigene Konfigurationsänderungen, fehlerhafte Applikationen oder Folgen von Schadsoftware, erfolgt die Bearbeitung nach Aufwand. Die Einordnung wird im Ticket dokumentiert.

Abrechnung und Dokumentation

Jede durchgeführte Tätigkeit wird mit Zeiterfassung im zugehörigen Ticket dokumentiert. Die Zeiterfassung ist Grundlage der Abrechnung. Sie kann jederzeit im Support Portal eingesehen werden.

Einwendungen gegen Entgeltberechnungen sind gemäß AGB Abschnitt IV.7 innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungszugang schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bei Fragen zur Einordnung einer konkreten Leistung oder zur Vereinbarung individueller Freigabeverfahren steht der zuständige Account Manager zur Verfügung. Für eine Aufwandsschätzung im Vorfeld einer Beauftragung genügt ein entsprechender Hinweis bei der Ticketeröffnung.


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