Bei Dauerleistungen, wie z. Bsp. Softwarelizenzen oder Jahresrechnungen für IT-Dienstleistungen, welche nach dem 31.12.2020 enden, erfolgt die Abrechnung mit dem gesetzlich gültigen Umsatzsteuersatz nach dem 31.12.2020 in Höhe von 19%. Dies ergibt sich nach Randziffer 24 aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.06.2020 zur befristeten Absenkung der Umsatzsteuersätze zum 01.07.2020.
Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem anhängenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.06.2020 -Textziffer 24 - Nummer 1 ff.