managedhosting.de betreibt Systeme zur Angriffserkennung (SZA) im Sinne des §2 Abs. 9b BSIG auf Infrastrukturebene. Dieser Artikel beschreibt Umfang, Komponenten und Abgrenzung unserer SZA.
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verpflichtet KRITIS-Betreiber seit 2021 gemäß §8a Abs. 1a BSIG zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung. Die gesetzliche Definition lautet sinngemäß: SZA sind durch technische Werkzeuge und organisatorische Einbindung unterstützte Prozesse zur Erkennung von Angriffen auf informationstechnische Systeme. Die Erkennung erfolgt durch Abgleich verarbeiteter Daten mit Informationen und technischen Mustern, die auf Angriffe hindeuten.
Regulierte Organisationen fordern diesen Nachweis zunehmend auch von ihren Dienstleistern und Infrastrukturpartnern.
Unsere SZA deckt ausschließlich die von managedhosting.de betriebene Infrastrukturebene ab. Das umfasst Netzwerk, Plattform, Hypervisor und Basissysteme unserer Rechenzentrumsinfrastruktur.
Die Angriffserkennung auf Applikationsebene liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Dazu zählen unter anderem:
Diese Abgrenzung folgt dem Shared Responsibility Model: managedhosting.de verantwortet die Sicherheit der Infrastruktur. Der Kunde verantwortet die Sicherheit seiner Applikation auf der Infrastruktur.
Kunden, die Angriffserkennung auf Applikationsebene nicht selbst betreiben möchten oder können, haben die Möglichkeit, ergänzende Managed Security Services gesondert zu beauftragen. Sprechen Sie uns an. Wir erarbeiten gemeinsam eine Lösung, die Ihre regulatorischen Anforderungen vollständig abdeckt.
Für die Nachweisführung gegenüber regulierten Auftraggebern stellen wir folgende Unterlagen bereit:
Bitte wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner oder unser Vertriebsteam, um die erforderlichen Dokumente anzufordern.