Löschung von Bewegungsdaten
Gepostet von Andreas Wolske an 02 Januar 2018 11:47
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Die Löschung aller im Rahmen der erbrachten Dienstleistung gespeicherten Daten erfolgt i. d. R. unverzüglich, spätestens jedoch 35 Tage nach Beendigung der Dienstleistung, insofern der Gesetzgeber keine längere Aufbewahrungsfrist für einzelne Daten vorschreibt. Insofern vorher keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, besteht nach Beendigung der Dienstleistung - gleich aus welchem Grunde - kein Anspruch auf nachträgliche Verfügbarkeit oder Wiederherstellbarkeit von Kundendaten, VMs, Datensicherungen, Datenbanken, Postfächern, Logfiles etc.
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.managedhosting.de/it-sicherheit/
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